Ab 17.10.2024 zählt die Abfallentsorgung auch in Bezug auf die NIS-Richtlinie zur kritischen Infrastruktur!
Die NIS 2-Richtlinie der EU, eine Weiterentwicklung der NIS 1, ist am 16. Januar 2023 in Kraft getreten. Sie muss bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht der Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. In Deutschland geschieht dies mittels des „NIS 2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes“ (NIS2UmsuCG).
Die NIS 2 erweitert den Anwendungsbereich auf viele neue Sektoren, u.a. auch auf die Abfallentsorgung. Es ist davon auszugehen, dass Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder einer Jahresbilanzsumme von mehr als 10 Mio. Euro unter die Regularien fallen.
Laut pwc sieht die NIS 2 vor, dass „Leitungsorgane (Vorstand, Geschäftsführung etc.) für die Überwachung der Umsetzung der Risikomanagementmaßnahmen Sorge tragen sollen und fordert, dass ein Verstoß gegen diese Pflicht zur privaten Haftung der Leitungsorgane führt. Diese Vorgaben scheint die Bundesregierung besonders streng umsetzen zu wollen.“
Es geht also darum, Cybersicherheit so gut wie möglich zu gewährleisten indem wichtige Maßnahmen ausgewählt und umgesetzt werden und gleichzeitig, den Prozess so zu dokumentieren, dass Fahrlässigkeit oder zumindest grobe Fahrlässigkeit der Organe ausgeschlossen werden können.
Es ist uns gelungen den Digital Industries World e.V. und sein Mitglied A1 digital als Experten zu gewinnen, die das ForumZ-Netzwerk in einem Webinar über die NIS 2 und ihre Umsetzung informieren. Es wird auch genügend Raum zur Diskussion sein.
Das Webinar findet am 3.7. um 14:00 Uhr statt. Anmeldungen oder Rückfragen schicken Sie bitte an Frau Vielreicher unter vielreicher@ia-gmbh.de